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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen inklusive Antwort. Sollte Ihnen darüberhinaus noch etwas unklar sein nehmen Sie bitte jederzeit gerne Kontakt zu mir auf.
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Was muss ich über den Ablauf wissen?Nach der ersten Kontaktaufnahme und dem Vereinbaren des Termins findet ein erstes Gespräch statt. Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Vorstellen Ihres Anliegens und dem Klären von Zielen und Rahmenbedingungen. In der Regel finden die Gespräche persönlich statt, es gibt aber auch die Möglichkeit die Termine online oder telefonischen abzuhalten. Die Behandlungsdauer soll so lang wie nötig, aber so kurz wie möglich gehalten werden. Dies wird je nach Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. Um die Rückerstattung eines Teilbetrags des vereinbarten Honorars einfordern zu können, muss vor der zweiten Behandlungseinheit durch Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin oder einen Facharzt / eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden. Diese Bestätigung reichen Sie schließlich gemeinsam mit der Honorarnote und Ihrem Zahlungsbeleg bei Ihrer Versicherung ein. Benötigt es mehr als 10 Behandlungseinheiten, so ist eine Bewilligung durch den Sozialversicherungsträger mittels eines weiteren Formulares nötig.
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Wie lang dauert eine Sitzung?Sowohl die klinisch-psychologische Beratung/Behandlung, als auch Walk & Talks werden in Einheiten (= EH) vereinbart. Eine Einheit beträgt 50 Minuten. Doppeleinheiten (= 100 Minuten) sind nach Vereinbarung möglich.
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Wie oft soll ich zur Therapie gehen?Die Häufigkeit der Einheiten wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Üblicherweise finden die Einheiten wöchentlich, zweiwöchentlich oder einmal im Monat statt.
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Wie viel kostet eine Einheit?Die Höhe des Honorars beträgt 100,- pro Einheit (dies gilt auch für das Erstgespräch). Der Betrag wird via Überweisung binnen 14 Tagen beglichen. Psychologische Leistungen sind gemäß §6 Abs.1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
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Gibt es die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kosten?Seit dem 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen, wodurch eine Teilrefundierung der ersten 10 Einheiten, möglich wird. Mit folgenden Rückerstattungen können Sie rechnen: ÖGK: € 33,70 SVS: € 45,00 BVAEB: € 46,60 Dazu muss vor der zweiten Einheit durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin oder einen Facharzt bzw. eine Fachärztin eine Bestätigung eingeholt werden.
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Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?Ein Termin kann bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit per Mail, SMS oder telefonisch abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage (< 48 Stunden) oder nicht Erscheinen muss die Einheit verrechnet werden.
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Wie erreiche ich die Praxis am Besten?Öffentlich erreichen Sie die Praxis mit den Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 oder den Buslinien 26 und 27 bis zur Haltestelle Taubenmarkt. Für das Auto gibt es Parkmöglichkeiten im Parkhaus der Passage Linz oder in der Kurzparkzone.
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Ist der Zugang barrierefrei?Ein barrierefreier Zugang zu den Praxisräumlichkeiten ist möglich.
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